Nutzungsbedingungen

Die Peer-to-peer-Beratung bei der Deutschen Angst-Hilfe e.V. wird auf Wunsch anonym (ohne Angabe des tatsächlichen Namens) durchgeführt. Die Berater*innen stehen unter Schweigepflicht. Auch Sie als Kunde dürfen weder den Beratungsprozess noch Teile davon der Öffentlichkeit zugänglich machen. Das Beratungsteam setzt sich ausschließlich aus Selbsthilfeaktiven zusammen. Die Qualität der Beratung wird durch Weiterbildung und Supervision gewährleistet. Zu diesem Zweck können einzelne Beratungsverläufe innerhalb des Beratungsteams in anonymer Form Thema von Intervision und Supervision sein. Die Berater*innen antworten nach ihrem besten Wissen, es kann für die Antworten keine Gewähr gegeben werden.

Die Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis fünf Tagen. Sollten unsere Kapazitäten erschöpft sein, müssen wir das Registrierungsportal vorübergehend schließen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Beratung nur nutzen dürfen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.

Inaktive Beratungsverläufe werden nach 12 Monaten automatisch gelöscht.

Falls technische Probleme die Beratung beeinträchtigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an: buero@angstselbsthilfe.de.

Die Deutsche Angst-Hilfe e.V. übernimmt keinerlei Verantwortung für die Handlungen eines Ratsuchenden. Bei wichtigen rechtlichen, medizinischen, seelischen, wirtschaftlichen und anderen schwerwiegenden Situationen sollten daher immer auch weitere Fachleute befragt werden. Die Online-Beratung kann keine Therapie ersetzen, sie soll wichtige Anhaltspunkte für die Lösung einer Problemsituation geben und kann Empfehlungen zum weiteren Vorgehen und Umgang mit dem Problem aussprechen.

Suizidankündigung durch Ratsuchende: Da wir bei der deutlich geäußerten Ankündigung einer Suizidabsicht den gesetzgeberischen Anforderungen im Hinblick auf den Tatbestand unterliegen (§ 323c Strafgesetzbuch - Unterlassene Hilfeleistung), und wir uns gegebenenfalls strafbar machen, wenn wir nach einer entsprechenden Ankündigung nichts unternehmen, sehen wir uns gezwungen, bei deutlich formulierter Suizidabsicht die Behörden einzuschalten.